Rechtstheorie wird oft als analytische Nebendisziplin der Rechtsphilosophie beschrieben. Die aktuelle Rechtstheorie hat sich von diesem historisch begründeten Ausgangspunkt jedoch gelöst und bedarf daher der wissenschaftstheoretischen Neuverortung. Marietta Auer argumentiert, dass die aktuelle Rechtstheorie als fachübergreifende Ressource multidisziplinärer Erneuerung der Rechtswissenschaft anhand geistes-, sozial- und naturwissenschaftlicher Methoden und Erkenntnisse fungiert, die weit über... Mehr
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