Wer sich als Unternehmer im gewerblichen Güterkraftverkehr mit Fahrzeugen über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse (mit oder ohne Anhänger) selbstständig machen will, benötigt eine Erlaubnis der zuständigen Verkehrsbehörde. Dasselbe gilt auch für den grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr. Neben der persönlichen Zuverlässigkeit und der finanziellen Leistungsfähigkeit muss der Antragsteller auch die fachliche Eignung zur Führung eines Güterkraftverkehrsunternehmens nachweisen. Diese muss... Mehr
CHF 130.00