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Das Abhalten von IATA-Passagiertarifkonferenzen zur Abstimmung von Durchgangstarifen für das multilaterale Interlining war seit vielen Jahren vom Kartellverbot befreit. Mit Annahme der Gruppenfreistellungsverordnung (EG) Nr. 1459/06 durch die Kommission gilt dies für Tarifkonsultationen den rein innergemeinschaftlichen Luftverkehr betreffend nicht mehr. Für Strecken mit den USA und Australien sowie weiteren Drittländern hat die Kommission zeitlich beschränkte Freistellungen erteilt. Ob dies... Mehr