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Die Steuerbefreiungen im Sportsektor umfassend beleuchtet Das österreichische UStG 1994 sieht in 6 Abs 1 Z 14 eine Umsatzsteuerbefreiung für gemeinnützige Sportvereine vor. Dabei gilt es zu beachten, dass die Umsatzsteuer eine unionsrechtlich harmonisierte Steuer ist. Mit dem Beitritt Österreichs zur EU wurde das Mehrwertsteuerrecht der Europäischen Gemeinschaft für Österreich verbindlich. Die österreichische Umsatzsteuerbefreiung des 6 Abs 1 Z 14 UStG 1994 ist daher am Massstab der Mehrwertsteuersystemrichtlinie... Mehr