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Das reformierte Reiserecht ist seit dem 1.7.2018 zwingend anzuwenden. Durch die reformierten bzw. neuen Vorschriften der §§ 651a bis 651y BGB wird das Pauschalreiserecht in Umsetzung der europäischen PauschalreiseRL vollkommen umgestaltet. Damit reagiert der Gesetzgeber auf die grundlegende Wandlung des Reisemarkts: Kunden kombinieren die Elemente ihrer Reise über Online-Plattformen selbst, sharing economy (Stichwort: Airbnb) und Individualreiserecht gewinnen rasant an Bedeutung. Kombinieren... Mehr