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Die Autorin befasst sich mit dem subjektiven öffentlichen Recht in der fachplanerischen Abwägung. Nach einer Untersuchung seiner dogmatischen Grundlagen wird das Abwägungsgebot als drittschützende Norm eingeordnet. Hierbei werden drei Stufen subjektivrechtlicher Abwägung unterschieden: Auf der ersten Stufe stehen die Interessen, die sich unterhalb der Schwelle der einfachgesetzlich ausgeprägten subjektiven öffentlichen Rechte befinden. Die zweite Stufe wird durch die Schutzauflagenvorschriften... Mehr