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Ziel meiner Arbeit war es, die wichtigsten Gemeinsamkeiten und Unterschiede der beiden Rechtsordnungen herauszuarbeiten. Der wichtigste Punkt, der beiden Rechtsordnungen gemein ist, ist, dass in erster Linie immer das Kindeswohl Richtschnur für alle Entscheidungen, die Obsorge betreffend, ist. Mit dem Kindschafts- und Namensrechtsänderungsgesetz 2013 in Österreich wurde vor allem mit 180 ABGB, der Phase der vorläufigen elterlichen Verantwortung, ein wesentlicher, wenn nicht sogar der wesentlichste... Mehr