Seit dem Mittelalter kämpften die Münchner Brauer damit, dass sie es mit einem leicht verderblichen Lebensmittel zu tun hatten, das sich schlecht lagern liess. Das Reinheitsgebot von 1516 schrieb daher nicht nur die zum Bierbrauen zu verwendenden Zutaten ? Gerste, Wasser, Hopfen ? vor, auch war das Brauen nur noch in der Zeit zwischen 29. September und 23. April erlaubt. Von nun an musste genügend Bier auf Vorrat gebraut und eingelagert werden, damit die Stadtbevölkerung auch im Sommer ein ?pfennig-vergeltliches?... Mehr
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