Die Verkehrssicherung umfasst u. a. die Kontrolle, den Betrieb, die Instandsetzung und die Sicherung der Infrastruktur (z. B. Unterhaltungs- und Betriebswege), der Bauwerke (z. B. Hochwasserschutzanlagen), der Freizeit- und Erholungseinrichtungen und die Durchführung von Unterhaltungsarbeiten. Auch bei Baumassnahmen an und in Gewässern ist die Verkehrssicherung wahrzunehmen. Darüber hinaus spielen der Arbeitsschutz und die Unfallverhütung eine wichtige Rolle. Das Merkblatt beleuchtet in kurzer... Mehr
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