Kirche, Religionsgesellschaft, Bekenntnisgemeinschaft, Religion ... Oft werden diese Begriffe in einen Topf geworfen und als Synonyme bezeichnet. Doch in der österreichischen Rechtsordnung herrscht eine strikte Trennung zwischen diesen und ähnlichen Begriffen. Aus dieser Differenzierung ergeben sich auch unterschiedliche Rechte und Pflichten, die in der Beziehung zwischen den Religionsgemeinschaften und dem Staat stehen. Der Bereich des Schulwesens ist wohl jenes Gebiet, in dem das Volk diesem... Mehr
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