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Den Gegenstand der Arbeit bilden die konkurrenzdogmatischen Verhältnisse der Grundrechte. Der Verfasser geht von der These aus, dass Grundrechtskonkurrenzen nichts anderes sind als Konkurrenzen grundrechtsbegründender Rechtsnormen, für die die allgemeinen methodischen Konkurrenzregeln gelten. Da das Verhältnis der konkurrierenden Rechtsnormen entscheidend davon abhängt, in welcher Beziehung die parallel einschlägigen Tatbestände zueinander stehen, widmet sich der Verfasser zunächst eingehend... Mehr