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Noch in den 60er Jahren wurden geistig behinderte Menschen als Schwachsinnige eingestuft und in Anstalten gesperrt, um sie ausserhalb der Gesellschaft ignorieren zu können. Zogen sie doch Aufmerksamkeit auf sich, wurden sie in Psychiatrien verlegt und mit Medikamenten ruhiggestellt. Geistig Behinderten wurde kein Eigentum, keine Arbeit, keine Privatsphäre, kein Rückzugsort und kein Recht auf eigene Wünsche zugestanden. Um 1975 wurde beschlossen, dass geistige Behinderung eher ein Fall für heilpädagogisch-sozialtherapeutische... Mehr