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Organe von Wirtschaftsunternehmen unterliegen einer immanenten Gefahr, sich im Rahmen ihrer zu treffenden Entscheidungen wegen Untreue strafbar zu machen, weil es häufig nicht unmittelbar erkennbar ist, dass ein bestimmtes Verhalten den Tatbestand des 266 StGB erfüllt. Das vorliegende Werk untersucht nicht nur, welches unternehmerische Handeln den Tatbestand der Untreue erfüllt, sondern behandelt daneben Möglichkeiten und Reichweite einer Einwilligung durch die Gesellschafter eines Unternehmens,... Mehr