Um Urheber- und Markenrechtsverletzungen im Internet zu ahnden, gehen die Inhaber der Rechte verstärkt gegen die jeweiligen Internet-Provider vor. Schadensersatz müssen diese in den meisten Fällen als nur mittelbar Beteiligte nicht leisten. Sie werden jedoch regelmäßig mit Unterlassungsansprüchen aufgrund ihrer Haftung als Störer konfrontiert. Die Bestimmung des Störers bereitet allerdings Schwierigkeiten. Die von zuständigen Gerichten entwickelten Kriterien reichen nicht aus, um für den... Mehr
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