Durch das Institut des steuerbegünstigten Zweckbetriebs gemeinnütziger Organisationen soll der Wertungs- und Zielkonflikt zwischen Förderung des Gemeinwohls und Wettbewerbsneutralität des Steuerrechts gelöst werden. Die Wettbewerbsklausel des 65 Nr. 3 AO soll hierbei mögliche Wettbewerbsverzerrungen zwischen steuerbefreiten und steuerpflichtigen wirtschaftlichen Aktivitäten vermeiden. Die Arbeit bereitet unter kritischer Beleuchtung die einzelnen Voraussetzungen dieser Vorschrift auf, wobei... Mehr