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Zum Werk Die Auslegung des Selbstanzeigerecht hat im BGH-Beschluss vom 20.5.2010 (BGHSt 55, 180) eine 180°-Grad-Wendung erfahren, die ältere Rechtsprechung und Literatur gewissermassen gegenstandslos machen. Die seit dem 3.5.2011 geltende Gesetzesfassung (Schwarzgeldbekämpfungsgesetz) hat zu weiteren Einschränkungen der strafbefreienden Selbstanzeige geführt, deren Regelungen teilweise auch 3 1/2 Jahren nach ihrem Inkrafttreten noch nicht abschliessend geklärt sind. Zum 1.1.2015 ist nun eine... Mehr