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Die Darlehensgewährung ist für den Darlehensgeber mit Risiken verbunden. Das offensichtlichste Risiko besteht darin, dass der Borger aufgrund einer wirtschaftlichen Krise nicht mehr in der Lage ist, das Darlehen zurückzuzahlen. In der Zwangsvollstreckung gegen den Borger kann der Darlehensgeber sodann lediglich mit einer geringfügigen Befriedigung rechnen. Diesem Risiko kann unter anderem durch die rechtzeitige Rückzahlung bzw. Besicherung begegnet werden. Rechtshandlungen einer Person können... Mehr