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Mit Erlangung von Rechtsverbindlichkeit der Europäischen Grundrechte-Charta wurde die Menschenwürde an die Spitze einer europäischen Grundrechte- und Werteordnung gestellt. Diese Entscheidung wirkt sich zwangsläufig auf die Konkretisierung des sekundärrechtlichen Verfolgungsbegriffs aus, wenngleich damit Schwierigkeiten bei der praktischen Umsetzung verbunden sind. Denn der Satz von der Menschenwürde begegnet auf europäischer Ebene dem Problem der Vielgestaltigkeit in seiner Ausgestaltung... Mehr