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Der materielle Gehalt des Organisationsmangels gemäss Artikel 731b des Obligationenrechts leitet sich aus der Systematik des Gesetzes und somit teleologisch aus dem Beschlussrecht juristischer Personen ab. Die vorliegende Arbeit stellt die Lehre zum Beschlussrecht und zur internen Willensbildung von Aktiengesellschaften in einen kongruenten Zusammenhang zum Organisationsmangel und diskutiert die sich daraus ergebenden Konsequenzen.