Die dingliche Surrogation, d.h. der Ersatz eines Gegenstands oder Vermögens kraft Gesetzes mit dinglicher Wirkung ohne gesonderten Übertragungsakt, ist ein Element zahlreicher europäischer Rechtsordnungen. Ihre Ursprünge liegen in dem altgriechischen und römischen Zivilrecht. Die bestehenden gesetzlichen Regelungen zur dinglichen Surrogation werfen eine Reihe privat- und vermögensrechtlicher Fragen auf, die nach wie vor nicht vollständig geklärt sind. Die vorliegende rechtsvergleichende Untersuchung... Mehr
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