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Der Autor setzt die neue deliktische Grundanknüpfung im Internationalen Privatrecht (IPR) nach der Rom II-VO in Beziehung sowohl zur Rom I-VO als auch zum Internationalen Zivilverfahrensrecht (IZVR) der EuGVO. Die Spannungen und Fragen aus dieser Gesamtbetrachtung sind Schwerpunkt der Arbeit. Zunächst wird die Entscheidung der Rom II-VO für eine Erfolgsortanknüpfung im Gegensatz zur deutschen Ubiquitätslösung untersucht. Sodann wird auf die Regelungstechnik sachbereichsspezifischer Sonderanknüpfungen,... Mehr