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Nach über 60 Jahren der Versorgung in Gebietsmonopolen öffnete der Gesetzgeber 1998 die Energiebranche für den Wettbewerb um Einzelkunden. Daraus ergeben sich auch für die Energieaufsicht zahlreiche neue Fragen, etwa durch die Entstehung innovativer Geschäftsmodelle wie Strommakler und -bündler und das vermehrte Auftreten neuer Akteure am Markt, auch aus dem europäischen Ausland. Flankierende Änderungen im Kartellrecht machen eine Bestimmung des Verhältnisses von Kartell- und Energieaufsicht... Mehr