undefined, Die Aufhebung des Mahlzwangs und die Zwangsversteigerung der Dragemühle, Die Aufhebung des Mahlzwangs und die Zwangsversteigerung der Dragemühle
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Als 1810 in Preussen der Mahlzwang aufgehoben wurde, konnte fortan jedermann eine Mühle errichten, wo er wollte, und jeder Bauer war frei, mahlen zu lassen, wo er wollte und zu welchem Preis er das tun wollte. Zwei Akten des Amtes Driesen im neumärkischen Kreis Friedeberg aus der Zeit von 1817 ? 1831 beleuchten, in welche Existenznot die neue Gewerbefreiheit die alten eingesessenen Getreidemüller brachte. Das Buch beleuchtet schlaglichtartig den Einzelfall und pars pro toto das Schicksal des Mühlenmeisters... Mehr

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