Am 29. April 1998 trat das Gesetz zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts in Kraft. Mit dem Gesetz wurde der ordnungspolitische Rahmen der Elektrizitäts- und Gaswirtschaft fundamental geändert. Die bis dahin geltende kartellrechtliche Freistellung für Energieversorgungsunternehmen im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wurde abgeschafft. Damit entfielen die geschlossenen Versorgungsgebiete. Mit dem System des verhandelten Netzzugangs ( 5 und 6 EnWG) und dem Alleinabnehmer-System... Mehr