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In der EU wird der Unternehmensbegriff in seiner rechtlichen Bedeutung funktional bestimmt und umfasst Unternehmen jeder Grösse, eine Vielzahl rechtsdisziplinabhängiger Unterschiede ist offensichtlich. Unternehmen werden wirtschaftlich nach ihrer Grösse unterschieden, was sich auch in rechtlichen Besonderheiten, insb. im Beihilfenrecht und im Bereich der Rechnungslegungsstandards, niederschlägt. Vorliegender Band verfolgt das Ziel, den Begriff des Unternehmens i.S.d. EU-Wirtschafts- und Wettbewerbrechts... Mehr