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Die confessio galt den weltlichen Rechtsgelehrten in der Zeit des frühen 13. Jahrhunderts als überragender, weil überführender Beweis (confessio est regina probationum) und den Lehrern des Kirchenrechts dieser Zeit als erlösende Beichte. Wodurch, aus welchem Grund und vor allem zu welcher Zeit erlangte das Rechtsinstitut der "confessio" die von der rechtshistorischen Wissenschaft betonte ausgereifte dogmatische Gestalt und Wirkung, die es im römisch-kanonischen Strafverfahren und Beweisrecht... Mehr