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Von 1920 bis 1955 existierte im Fürstentum Liechtenstein eine besondere Form des Bürgerrechtserwerbs: die Finanzeinbürgerung. Sie erlaubte es solventen ausländischen Staatsangehörigen, sich mittels hoher Beträge in das liechtensteinische Bürgerrecht einzukaufen, ohne vorgängig im Fürstentum Wohnsitz zu nehmen. Die Einbürgerungstaxen bildeten in diesem Zeitraum einen zentralen Faktor für die Sanierung des Liechtensteiner Staatshaushaltes und den Unterhalt der Gemeinden. Im Jahr 1955 setzte... Mehr