Die Finanzdienstleistungsaufsicht verlangt von Banken und Versicherungen für ihre Kreditrisiken Eigenmittel vorzuhalten. Banken unterliegen der aus Basel II hervorgegangenen Solvabilitätsverordnung, und bei Versicherungen wird Solvency II das aktuell geltende Versicherungsaufsichtsgesetz ergänzen. Beide Aufsichtsregularien basieren auf einer 3-Säulen Struktur, dennoch wird bei einem Vergleich sichtbar, dass das Kreditrisiko bei Banken und Versicherungen unterschiedlich behandelt wird, was dem... Mehr
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