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Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird in erheblichem Masse in die Rechtsposition des Schuldners eingegriffen. Die Verwaltungs- und Verfügungsberechtigung über das Vermögen des Schuldners geht auf den Insolvenzverwalter über, wodurch die wirtschaftlichen Interessen des Schuldners denen seiner Gläubiger untergeordnet werden. Diese Arbeit befasst sich mit der Fragestellung, wie sich die absehbare und die bereits eingetretene vollständige Gläubigerbefriedigung auf laufende Verwertungshandlungen... Mehr