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Eigentümer einer haftungsbeschränkten Kapitalgesellschaft können die Haftungsmasse des Unternehmens reduzieren, indem sie Teile des Gesellschaftsvermögens in ihr Privatvermögen verlagern, und so das Insolvenzrisiko zu Lasten der Gläubiger steigern. Bei Barausschüttungen geht mit der Reduktion der Haftungsmasse ceteris paribus die Reduktion der liquiden Mittel einher. Ausschüttungen führen somit gleichzeitig zu einem höheren Risiko der Überschuldung und zu einem höheren Risiko der Zahlungsunfähigkeit.... Mehr