
Der Inhalt: Beim Inverkehrbringen müssen chemische oder chemikalienhaltige Produkte bezüglich ihrer Eigenschaften nach Gefahrstoffrecht (CLP, REACH) eingestuft werden, diese Angaben finden sich dann auch auf dem Etikett. In ihrem Lebenszyklus fallen die meisten dieser Produkte aber auch unter das Gefahrgut- (ADR etc.) und Abfall-Recht (AVV, KrWG). Die für eine Klassifizierung erforderlichen Angaben sind oft nicht vorhanden und zumeist auch nicht so ohne weiteres aus denen der anderen Rechtsbereiche... Mehr
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