
Biogasanlagen führen das Gas aus der Vergärung in der Regel einer Verwertungsanlage zu. Ist die Verwertung des Biogases zeitweise nicht möglich, sind die Betreiber verpflichtet, das Gas ? soweit es nicht gespeichert werden kann ? einer alternativen Gasverbrauchseinrichtung zuzuführen, insbesondere um Emissionen des im Biogas enthaltenen klimarelevanten Methans zu vermeiden. Zumeist werden hierzu Notfackeln eingesetzt, die das Methan zu Kohlendioxid oxidieren. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)... Mehr