Günstigstes Angebot

CHF  92.90

Desired price:
CHF
Email-Address:
Activate news letters
Jedermann hat das Recht, seine Privatsphäre in der Presse gegen ein Honorar zu vermarkten. Verletzt die Presse z. B. durch die Veröffentlichung erfundener »Exklusivinterviews« dieses Vermarktungsrecht, so müssen die hieraus erzielten Gewinne den Betroffenen zustehen. Der Autor zeigt erstmals detailliert auf, dass das Recht zur Darstellung des Privaten den Betroffenen vermögenswert zugewiesen werden kann. Wie auch in anderen europäischen Rechtsordnungen führt die Verletzung dieses Rechts neben... Mehr