In den deutschen Kleinstaaten hatten bis 1918/19 neben der lutherischen und der reformierten Tradition keine weiteren protestantischen Konfessionen und Denominationen verfassungsmässig gesicherte Rechte. Der Autor thematisiert zwischenkirchliche Erfahrungen der nicht geduldeten Kirchen im Verlauf der Geschichte. Beide Staatskirchentraditionen standen unter weitreichenden Einflüssen der politischen Herrscher. Die in Deutschland bis 1919 fehlende verfassungsrechtlich gesicherte Religionsfreiheit... Mehr
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