Einsatzbereich Zugang zu Maschinen und maschinellen Anlagen. Unabhängig von der Steighöhe gilt: Als Absturzsicherung ist der Rückenschutz dem Steigschutz vorzuziehen (Kombination nicht erlaubt, da die Rettung von Personen durch den Rückenschutz behindert wird). Arbeitsmedizinische Untersuchung zur Höhentauglichkeit ( z. B. G 41), die Notwendigkeit hängt von der Gefährdungsbeurteilung (u. a. Personenkreis, Gesamtsteighöhe) zur jeweiligen Steigleiteranlagen ab. Ein Nachweis für die Tragfähigkeit... Mehr
Günzburger Steigtechnik
Günzburger Steigtechnik 510246 Mehrzügige Steigleiter Montage mit Werkzeug
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