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Seit dem Inkrafttreten der Rahmenvereinbarung Entlassmanagement zwischen dem GKV-Spitzenverband, der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) sowie der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) zum 01.10.2017 entfalten die gesetzlichen Regelungen zum Entlassmanagement gem. 39 Abs. 1a SGB V ihre volle Wirkung. Dennoch bleiben in der praktischen Umsetzung zahlreiche Einzelfragen offen, denen sich das WQerk systematisch annähert.