Das Forschungsprojekt stellt eine rechtsvergleichende Analyse des staatsanwaltschaftlichen Erledigungsverhaltens bei Drogenkonsumentendelikten dar. Insbesondere die Einführung des 31a BtMG im Jahr 1992 eröffnete der Staatsanwaltschaft weitreichende Kompetenzen der folgenlosen Verfahrenseinstellung beim Umgang mit geringen Mengen von Betäubungsmitteln zum Eigenkonsum. 1994 hat das Bundesverfassungsgericht in seiner "Cannabis-Entscheidung" die Kriterien zur Anwendung des 31a BtMG konkretisiert und... Mehr
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