Gegenwärtig erheben in Deutschland 13 Bundesländer Wasserentnahmeentgelte, d.h. Abgaben auf das Entnehmen und Ableiten von Grund- bzw. Oberflächenwasser. Auch in Nordrhein-Westfalen besteht seit 2004 eine entsprechende Abgabenpflicht, die seither mehrfach geändert worden ist. Als Instrumente einer nachhaltigen Ressourcenpolitik sind Wasserentnahmeentgelte allerdings nicht unumstritten. Vor diesem Hintergrund unternimmt die vorliegende Studie eine umfassende Bestandsaufnahme des Wasserentnahmeentgeltgesetzes... Mehr
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