Balsamico-Essig

Nur vier ohne Fremdzucker. Beim beliebten Balsamico-Essig gilt die Herkunftsbezeichnung «Aceto Balsamico di Modena» als anerkanntes Qualitätsmerkmal. Gemäss einer EU-Verordnung darf diese Bezeichnung seit 2009 aber nur noch für Produkte verwendet werden, die aus den italienischen Provinzen Modena und Reggio Emilia stammen und aus mindestens 20 Prozent Traubenmost sowie 10 Jahre altem Weinessig hergestellt wurden. Fremdzucker aus Mais, Zuckerrohr oder Zuckerrüben sind nicht erlaubt. Der Kassensturz und die Westschweizer Konsumentenorganisation FRC liessen bei acht Balsamico-Essigen prüfen, ob diese Vorgaben von den Herstellern auch eingehalten werden.

Fazit: Lediglich vier Produkte entsprachen der EU-Verordnung. Zur Überraschung der Tester enthielt das mit Abstand teuerste Produkt im Test («Quarto Centario» von Giuseppe Giusti für CHF 200 pro Liter) Bestandteile aus Zuckerrüben und dürfte so die Bezeichnung «Aceto Balsamico di Modena» gar nicht tragen.

  • Test Sieger
  • Test Kriterien
Details Bewertung Fazit Anbieter
Aceto Balsamico di Modena IGP

Acentino

Aceto Balsamico di Modena IGP

Bewertung
sehr gut

Korrekte IGP-Deklaration. Enthält weder Mais, Zuckerohr noch Zuckerrüben.

Aceto Balsamico di Modena IGP
aktualisiert: 06.07.2026

CHF 1.79

Casino Vinaigre Balsamique de Modène I.G.P.

Casino

Casino Vinaigre Balsamique de Modène I.G.P.

Bewertung
sehr gut

Korrekte IGP-Deklaration. Enthält weder Mais, Zuckerohr noch Zuckerrüben.

Naturaplan Aceto Balsamico di Modena I.G.P. Bio

Coop

Naturaplan Aceto Balsamico di Modena I.G.P. Bio

Bewertung
sehr gut

Korrekte IGP-Deklaration. Enthält weder Mais, Zuckerohr noch Zuckerrüben.

CHF 5.95

Ponti Aceto Balsamico di Modena

Ponti

Ponti Aceto Balsamico di Modena

Bewertung
sehr gut

Korrekte IGP-Deklaration. Enthält weder Mais, Zuckerohr noch Zuckerrüben. Die Bewertung «gut» erhielt dieses Produkt bei der Stiftung Warentest im Juni 2011.

Was wurde getestet Gewichtung in % Bemerkungen
Deklaration der Herkunftsbezeichnung IGP 0 Seit 2009 müssen alle als «Aceto Balsamico di Modena» bezeichneten Balsamico-Essigen die Herkunftsbezeichnung IGP (Indicazione geografica protetta) tragen.
Gehalt an Ochratoxine A 0 Der Gehalt dieses Schimmelpilzgiftes sollte zwei Mikrogramm pro Liter nicht übersteigen. Keines der geprüften Produkte erreichte diesen Grenzwert.
Unerlaubte Bestandteile aus Mais, Zuckerrohr oder Zuckerrüben 0
Was wurde getestet Deklaration der Herkunftsbezeichnung IGP
Gewichtung in % 0
Bemerkungen Seit 2009 müssen alle als «Aceto Balsamico di Modena» bezeichneten Balsamico-Essigen die Herkunftsbezeichnung IGP (Indicazione geografica protetta) tragen.
Was wurde getestet Gehalt an Ochratoxine A
Gewichtung in % 0
Bemerkungen Der Gehalt dieses Schimmelpilzgiftes sollte zwei Mikrogramm pro Liter nicht übersteigen. Keines der geprüften Produkte erreichte diesen Grenzwert.
Was wurde getestet Unerlaubte Bestandteile aus Mais, Zuckerrohr oder Zuckerrüben
Gewichtung in % 0
Bemerkungen

Quelle:

Kassensturz vom 21.06.2011

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