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Die Arbeitsstättenverordnung schreibt vor, dass jedem Mitarbeiter ein Stahl-Kleiderschrank mit 2 Fächern à 300 mm Abteilbreite zur Verfügung zu stellen ist, soweit die Trennung von verschmutzter Arbeitskleidung und der Strassenkleidung vorgeschrieben ist. Dieser Verordnung entsprechend sind die nachfolgend angebotenen Kleiderspinde konzipiert. Ausführung: Stahlblech, einbrennlackiert. Durchgehende Türen mit Entlüftungsschlitzen oben und unten, Signaturrahmen und Drehriegelverschluss für... Mehr